Finanzierung der Förderung über die Eingliederungshilfe

Der Weg zur Förderung


Zur Feststellung oder zum Ausschluss einer LRS ist eine testpsychologische Diagnostik bei einer Beratungsstelle, einer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutischen Praxis (KJP) oder einem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) zu empfehlen.

 

Die Diagnostik beinhaltet

  • einen standardisierten Lesetest
  • einen standardisierten Rechtschreibtest
  • einen standardisierten Intelligenztest

Bei dem Vorliegen einer Lese- und Rechtschreibstörung kann über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB Vlll beim örtlichen Jugendamt eine Antragstellung zur Kostenübernahme erfolgen. Nach der Bewilligung erhält das Kind / der Jugendliche über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren wöchentlich Förderstunden, die durch das Jugendamt finanziert werden. Die Hilfe richtet sich an Familien aller sozialer Schichten und bietet den Betroffenen einen Weg zu mehr Chancengleichheit.


Sowohl die Lese-und Rechtschreibförderung als auch heilpädagogische Leistungen können beim zuständigen Jugendamt auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) beantragt werden.

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

(1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

    1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als                

       sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand

        abweicht und

    2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist

        oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Nach der Antragstellung beim Jugendamt, der Prüfung und der Bewilligung des Antrages können Termine für die Förderung vereinbart werden.

Eine private Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.

Zwei Mädchen schauen in eine kleine Geldbörse
Finanzierung der Förderung ©Bild Antoino Balaguer Soler/123rf